Portrait.

Auf einen Blick

Die dem Garantiefonds angeschlossenen Reiseveranstalter und Reisevermittler sichern ihre Kundengelder gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen bei der Stiftung ab. Im Falle der Insolvenz oder Konkurs Ihres Vertragspartners werden die von Ihnen einbezahlten Kundengelder für eine Pauschalreise rückerstattet, falls die Reise nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann. Haben Sie die Reise bereits angetreten, so übernimmt der Garantiefonds auch allfällige Rückreisekosten. Deshalb achten Sie bei Ihrer Buchung immer darauf, dass Sie sich einem Reiseanbieter anvertrauen, welcher am Garantiefonds angeschlossen ist.

Das Bundesgesetz über Pauschalreisen regelt ebenfalls das Vertragsverhältnis zwischen dem Konsumenten und seinem Vertragspartner für die Pauschalreise.

Weblink

Bundesgesetz über Pauschalreisen im Original
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