Q&A's für Konsumenten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Reiseleistungen sind bei einem Konkurs eines Veranstalters oder eines Reisebüros sichergestellt?

Fragen und Antworten von Endkonsumenten mit gebuchten, bezahlten Reisen von Büros, welche am Garantiefonds teilnehmen:

Die einbezahlten Gelder bei einer Pauschalreise sind sichergestellt. Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verknüpfung von mindestens zwei Dienstleistungen (z.B. Beförderung und Unterbringung), die länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst. 

Beispiele

  • Eine Woche Badeferien: Flug, Hotel
  • Zwei Wochen «fly & drive»: Flug, Mietfahrzeug
  • Rundreise: Flug, Hotel, Transfer

Nein, Einzelleistungen sind nicht sichergestellt. Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, welche auch Insolvenzen bezahlt. Wenn ja, nehmen Sie bitte mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.

Grundsätzlich tragen Sie das finanzielle Risiko – ausser Sie haben selbst eine Reiseversicherung abgeschlossen, welche die Kosten bei Insolvenzen übernimmt.

Nein. Wir empfehlen Ihnen die Reisedokumente zu konsultieren. Wenn Sie einen «Sicherungsschein» erhalten haben, sind Sie im Falle eines Konkurses gemäss den dort aufgeführten Bedingungen abgesichert. Bitte kontaktieren Sie die auf dem Sicherungsschein aufgeführte Reiseversicherung direkt und erkundigen Sie sich dort über die Deckung.

Die Organisation entscheidet, welche Reisen noch durchgeführt bzw. welche annulliert werden. Wir werden nach Abreisedatum und Fall priorisiert mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie entsprechend informieren.

Ja, der Veranstalter ist unabhängig vom Konkurs des Reisebüros verpflichtet die Pauschalreise durchzuführen - auch wenn das Reisebüro dem Veranstalter die Pauschalreise nicht bezahlt hat.

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, stellt die Organisation im Normalfall sicher, dass Sie ohne zusätzliche Kosten wieder in die Schweiz zurückreisen können. In Ausnahmefällen ist ein Rücktransport in nützlicher Zeit nicht möglich (zum Beispiel Flugverbindungen eingestellt wegen Epidemie, Pandemie, etc.).

Sie müssen den Leistungsträger informieren, dass die Leistungen durch den Garantiefonds gedeckt sind und sie verpflichtet sind die Leistung zu erbringen. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich umgehend an die Reiseleitung, die lokale Vertretung oder den 24stündigen Telefonservice Ihres Reiseveranstalters.

Der Garantiefonds finanziert sich über die Eintrittsgebühren, die Jahresbeiträge der Teilnehmer und über die Vermögenserträge.
Die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie werden durch den Konsumenten mitgetragen. Die am Garantiefonds teilnehmenden Reiseveranstalter und Reisevermittler erheben dafür einen Beitrag auf den Preis der von Ihnen gebuchten Pauschalreise. Dieser Betrag kann explizit und separat ausgewiesen werden, in der Buchungsgebühr enthalten sein oder implizit im Gesamtpreis Ihrer Reise einberechnet sein.